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(Touristische) Einreisen und Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 28. März 2021 untersagt. Geschäftliche oder medizinisch notwendige Reisen und Beherbungen sind hiervon ausgenommen.
Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
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