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Veranstaltungen
Teilnahmeregeln
Schnuppersegeln am Bootshafen
Bitte aufmerksam durchlesen, bevor in See gestochen wird.
Vor der Anmeldung sind die Teilnahmeregeln genau zu lesen und gelten bei Teilnahme als akzeptiert!
Wer darf mitsegeln?
- Kinder und Jugendliche, die das Schwimmabzeichen in Bronze haben
- Das Mindestalter zum Mitsegeln liegt bei 6 Jahre
- Sich gesund fühlt und keine Infektionssymptome, besonders COVID-19 aufweist.
- Ordnungsgemäß angemeldet ist. Hierzu ist die Angabe von Name, Anschrift sowie Telefonnummer notwendig.
Wichtiger Hinweis
Das Mindestalter fürs Opti-Segeln liegt bei 6 Jahren.
Alle Teilnehmer/innen müssen die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten haben, solange sie noch nicht volljährig sind.
Bitte immer das Mindestalter beachten!
Wir bitten die Teilnehmer/innen an Land sowie bei Übergabe des Bootes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Sicherheit kommt an!
- Aus Sicherheitsgründen kann es jederzeit notwendig sein, das Segelprogramm abzubrechen, einzuschränken bzw. zu verändern. Dies gilt insbesondere bei drohendem Nebel, Sturm oder Gewitter. Da die Wetterlage nicht beeinflussbar ist, können Ausfallzeiten nur im Rahmen des Events nachgeholt werden.
- Die Teilnehmer/innen werden während des Segelangebotes durch Mitarbeiter/innen der Kiel-Marketing GmbH betreut. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberichtigten ein früheres Ende vereinbart wurde, wodurch die Betreuung auch früher endet.
- Feststoff-/Rettungswesten werden für jede/n gestellt und müssen vor Beginn des Segelns und während des Aufenthalts auf der Base/dem Steg angezogen und die ganze Zeit auf dem Wasser getragen werden.
- Während des Segelns und des Aufenthaltes unter freiem Himmel kann es vorkommen, dass die Kinder und ihre Bekleidung nass werden. Daher wird empfohlen, Wechselkleidung und ein Handtuch mitzubringen.
- Die Segeltrainer/innen vor Ort sind bestens ausgebildet. Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Scheine und umfassende Erfahrung im Bereich der Segel- und Wassersportausbildung.
Gesund segelt es sich besser!
- Der allgemeine Gesundheitszustand jeder/s Teilnehmers/in muss dem Wassersport angemessen sein und Anfallkrankheiten, wie zum Beispiel Epilepsie, ausschließen. Im Falle von leichten gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Asthma) des/der Teilnehmers/Teilnehmerin ist diese Information und ggf. deren besondere Behandlung/Beachtung schriftlich und detailliert von den Eltern oder Erziehungsberechtigten dem Team der Kiel-Marketing GmbH (insbesondere den Segeltrainer/innen) mitzuteilen. Die notwendigen Medikamente sind von dem/der Teilnehmer/in mitzuführen. Der/die Teilnehmer/in sollte sich rechtzeitig vor Beginn des Segelprogramms zusätzlich bei dem/der jeweiligen Segeltrainer/in im persönlichen Gespräch vorstellen. Personen mit Symptomen einer Infektionskrankheit, besonders Covid-19, dürfen nicht am Segeln teilnehmen.
- Jegliche Form des Alkoholgenusses oder anderer Rauschmittel ist verboten. Alkoholisierte Personen dürfen das Eventgelände, den Steg und die Schiffe nicht betreten.
Gut versichert – Unsere Haftung
- Die Kiel-Marketing GmbH besitzt ein Versicherungspaket bei der Provinzial. Bestandteil dieses Paketes sind eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung und eine Boots-Haftpflichtversicherung. Die Kiel-Marketing GmbH haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.
- Sollte der Schaden durch die bestehenden Versicherungen nicht gedeckt sein, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtversetzungen sowie auf Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des/der Teilnehmers/in, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
- Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des/der Teilnehmers/in beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb
eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
- Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Gegenständen, die der/die Teilnehmer/in für die Dauer des Aufenthaltes in unseren Räumen bzw. auf dem Veranstaltungsgelände
mitgebracht hat.
- Für selbstverschuldete Unfälle des/der Teilnehmers/in haften wir nicht. Ein selbstverschuldeter Unfall kann vorliegen, wenn eine Verletzung der Teilnahmeregeln für den Schaden ursächlich ist.
- Bei Unfällen, die die Kiel-Marketing GmbH nicht zu vertreten hat, besteht in der Regel Versicherungsschutz über die entsprechenden Sozialversicherungsträger (z.B. gesetzliche Kranken- oder Unfallkasse). Dies liegt jedoch in der Verantwortung der Teilnehmer/-innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/-innen, der Schulen, Vereinen oder sonstigen Institutionen. Eine zusätzliche Unfallversicherung für die Teilnehmer/-innen und Gäste wurde durch den Veranstalter nicht abgeschlossen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf den Abschluss eines entsprechenden Sicherheits-/Versicherungspaketes hinweisen.
Datenschutz
• Personenbezogene Daten, die uns über unsere Webseite oder im Rahmen des Buchungsprozesses mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis dieser Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Speicherdauer zu bestimmten Daten bis zu 10 Jahre betragen.
• Für den Verlust bzw. Beschädigung von persönlichen Gegenständen kann keine Haftung übernommen werden. Daher bitte gut auf die Sachen aufpassen. Tipp: Keine Wertgegenstände mitnehmen.
• Sollten Bestandteile dieser Regeln ganz oder nur teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten. Davon wird im Zweifel die Gesamtheit des Vertrages und der Regel nicht berührt.
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Und was ist noch zu beachten?
- Das Public Sailing zum Bootshafensommer der Kiel-Marketing GmbH ist ein öffentliches, nicht kommerzielles Projekt. Es hat sich zum Ziel gesetzt, Freude am Wassersport zu vermitteln. Die Schnuppersegelangebote sollen erste und positive Einblicke in diesen Sport ermöglichen. Spaß und das gemeinsame Erlebnis sowie Gemeinschaftsgefühl und Lebensfreude stehen dabei im Vordergrund.
Es wird daher bewusst kein Erwerb von Scheinen bzw. offiziellen Zertifikaten angeboten. Eine weitergehende Segel- und Wassersportausbildung soll in Segelvereinen und kommerziellen Segelschulen stattfinden. - Den Anweisungen des Kiel-Marketing GmbH-Personals ist während des Public Sailing Folge zu leisten.
- Das Schnuppersegeln am Bootshafen steht im positiven, öffentlichen Interesse. Es ist daher möglich, dass im Rahmen der Aktion von den Teilnehmer/-innen Aufnahmen, Fotos, Filme oder ähnliche Aufzeichnungen gemacht werden. Die Teilnehmer/- innen bzw. die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen kostenfrei für öffentliche Medien und Marketingaktionen verwendet werden dürfen und die Rechte an den Aufzeichnungen beim „Autor“, Fotografen, Filmaufzeichner liegen. Das Einverständnis umfasst, dass der/die Teilnehmer/in auf den Aufnahmen abgebildet werden kann und beinhaltet die Abtretung sämtlicher Rechte an den gemachten Foto- und Filmaufnahmen, insbesondere die am eigenen Bild, an den Veranstalter des Schnuppersegelns am Bootshafen. Diese Bilder, Video – und Tonaufnahmen dürfen zu redaktionellen und kommerziellen Zwecken (inklusive werblicher Nutzung) auf unbestimmte Zeit genutzt werden und auch an Dritte zur redaktionellen, kommerziellen und werblichen Nutzung weitergegeben werden. Es wird auf jegliches Honorar oder anderweitige Vergütung für diese Aufzeichnungen seitens des/r Teilnehmers/in oder des/r Erziehungsberechtigten auf unbestimmte Zeit verzichtet.
- Sollten Bestandteile dieser Regeln ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten. Davon wird im Zweifel die Gesamtheit des Vertrages und der Regel nicht berührt.
Stand: Juli 2020 | Kiel-Marketing GmbH